Förderung

Die Auswahl und Förderung der Begünstigten erfolgt rasch und unbürokratisch durch den Vorstand. Die Studienstiftung ius vivum verwirklicht ihre Ziele insbesondere durch:

  • Beihilfen zur Teilnahme an Seminaren und wissenschaftlichen Exkursionen
  • Promotions- und Auslandsstipendien
  • Gewährung von Druckkostenzuschüssen für wissenschaftliche Arbeiten
  • Verleihung von Geldpreisen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen
  • Vergabe von Fachbüchern zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten

Förderungsbeispiele