Ziele

Eine lebendige Rechtswissenschaft – darum ging und geht es Prof. Dr. Haimo Schack, als er Anfang 1991 die Studienstiftung ius vivum gründete. In Zeiten immer stärkeren Drucks auf junge Juristen durch Studienzeitverkürzung und zunehmende Spezialisierung müssen ideelle durch materielle Anreize ergänzt werden, um Freude an vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zu wecken.

Zweck der gemeinnützigen Studienstiftung ius vivum ist die Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, der Rechtsvergleichung, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts.

Die Studienstiftung ius vivum will eine breiter angelegte Bildung weltoffener, verantwortungsbewusster Juristen fördern. Besonders begabte Studenten, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler sollen zu hervorragenden Leistungen in ihrem Fachgebiet angespornt werden und frühzeitig lernen, über die Grenzen ihrer Disziplin hinauszublicken.


Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung.